AGB
Inhalt
- Firmendaten
- Geltungsbereich
- Angebot
- Leistungen
- Pflichten des Auftraggebers
- Preise
- Liefer- und Leistungszeit
- Vertragsschluss, Laufzeit, Kündigung
- Gewährleistung und Haftung
- Eigentumsvorbehalt
- Zahlung
- Schutz- und Urheberrechte
- Export
- Erfüllungsort und Gerichtsstand
- Datenschutzbestimmungen
- Schlussbestimmungen
1. Firmendaten
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Urban Artists
Dudenstraße 78
D-10965 Berlin
Tel.: |
+49 (0)30 8023023 |
Fax: |
+49 (0)30 8023024 |
Mail: |
info@urbanartists.de |
Geschäftsführung
Hendrik auf der Heidt
Haftungsausschluss
Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.
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2. Geltungsbereich
2.1. |
Unsere Angebote, Leistungen und Lieferungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Dienstleistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen unter Hinweis auf eigene Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. |
2.2. |
Schriftliche Individualvereinbarungen gehen diesen Geschäftsbedingungen vor. |
3. Angebot
3.1. |
Unsere Angebote sind, falls nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet, freibleibend und unverbindlich. Andernfalls gilt eine Angebotsbindungsfrist von maximal zwei Monaten. |
3.2. |
Technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftliche Unterlagen sowie Änderungen im Zuge des technischen Fortschritts bleiben vorbehalten, ohne dass hieraus Rechte gegen uns hergeleitet werden können. |
3.3. |
Für Web-Projekte gilt: Während der Entwicklungsphase wird das Projekt auf einem unserer Server, bzw. von uns gemieteten Server gehostet. Der Kunde erhält jederzeit Zugriff zu seinem Projekt, teilweise auch über einen Passwort-geschützten Bereich. Nach Fertigstellung wird das Projekt dann auf den Server des Kunden aufgespielt. Der durch den Kunden bereitgestellte Server muss alle im Angebotbeschriebenen verwendeten Techniken unterstützen. |
4. Leistungen
4.1. |
Die Leistungen der Urban Artists werden von dieser nach bestem Wissen und Gewissen gegenüber den Kunden erbracht. Eine Gewährleistung der Verfügbarkeit der angebotenen Dienste kann nicht erbracht werden, sofern nicht ausdrücklich im Einzelfall oder für bestimmte Leistungen Garantien gewährt werden. Dies gilt insbesondere für die Fälle, dass der technische Betrieb aufgrund von Störungen oder Ursachen, die nicht von Urban Artists verursacht wurden und/ oder von diesen nicht beeinflusst werden. Urban Artists ist in solchen Fällen bemüht, den technisch reibungslosen Ablauf im Rahmen der Möglichkeiten wieder herzustellen. |
4.2. |
Urban Artists behält sich vor, ihren Service insoweit zu ändern oder zu erweitern, wie dies zur Verbesserung notwendig und/ oder die technische Weiterentwicklung dies ermöglicht und/ oder erfordert. |
4.3. |
Erbringt Urban Artists kostenlose Leistungen, so können diese jederzeit ohne Angabe von Gründen eingestellt werden. |
4.4. |
Urban Artists ist berechtigt, die ihr obliegenden Leistungen auch durch qualifizierte Dritte zu erbringen. Diese werden nicht Vertragspartner der Kunden. |
5. Pflichten des Auftraggebers
5.1. |
Der Auftraggeber verpflichtet sich an dem Gelingen des Projektes aktiv mitzuarbeiten, unsere Tätigkeit zu unterstützen und unentgeltlich alle Voraussetzungen im Bereich ihrer Betriebssphäre zu schaffen, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrages erforderlich sind. Die wesentlichen Aufgaben bestehen darin, genaue Vorgaben zu machen, Entscheidungen schnell herbeizuführen, die Einrichtung und die Software abzunehmen und die Leistungen entsprechend der Zahlungsvereinbarungen zu begleichen. |
5.2. |
Der Auftraggeber wird von seiner Seite aus einen Projektleiter als verantwortlichen Ansprechpartner zur Verfügung stellen. Der Projektleiter wird für die Schaffung dernotwendigen Voraussetzungen sorgen: Benennung eines kompetenten Ansprechpartners in allen Fachbereichen und Mitwirkung an der Projektplanung und dem Projektmanagement (Projektbesprechung). |
6. Preise
6.1. |
Alle Preise verstehen sich ab Sitz Berlin. Entgegenstehende Vereinbarungen müssen schriftlich bestätigt werden. |
6.2. |
Preisangaben, die sich erkennbar ausschließlich an gewerbliche Kunden richten, verstehensich im Zweifel zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. |
7. Liefer- und Leistungszeit
7.1. |
Die von uns genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. |
7.2. |
Alle Lieferzusagen und -termine stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Teillieferungen sind zulässig. Urban Artists darf die Zahlung von Teillieferungen sofort nach deren Erfolg einfordern. |
7.3. |
Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund von höherer Gewalt und/ oder aufgrund von Ereignissen, die uns die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, z. B. Betriebsstörungen, Streik, Materialbeschaffungsschwierigkeiten, behördliche Anordnungen etc. berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. |
7.4. |
Im Übrigen kommen wir erst dann in Verzug, wenn uns der Kunde schriftlich eine Nachfrist von mindestens 1 Monat gesetzt hat. Im Falle des Verzuges hat der Kunde Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5% für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch bis zu5% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinaus sind Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche jedweder Art, ausgeschlossen. |
8. Vertragsschluss, Laufzeit, Kündigung
8.1. |
Der Vertrag zwischen Urban Artists und dem Kunden kommtimmer erst bei Eintritt eines der folgenden Ereignisse zu Stande: (1) verbindliche elektronische Bestellung eines Produktes und/ oder einer Dienstleistung auf einer unserer Domains im Internet, insofern diese dort zu fixen Preisen angeboten werden; (2) schriftliche Auftragsbestätigung des Kunden auf ein verbindliches und schriftliches Angebot der Urban Artists; (3) Annahme eines schriftlich oder elektronisch erfolgten Kundenantrages durch Urban Artists. |
8.2. |
Urban Artists hat das Recht, Kundenanträge ohne Begründung abzulehnen. |
8.3. |
Die Laufzeit der Verträge richtet sich nach den jeweils angegebenen Zeiträumen. Verträge mit festen Laufzeiten verlängern sich – vorbehaltlich einer anderweitigen Abrede – stillschweigend jeweils um die gewählte Laufzeit, sofern nicht eine der Parteien den Vertrag unter Einhaltung der nachstehenden Fristen kündigt: Laufzeit 1 Monat: Kündigung 1 Woche vor Laufzeitende; Laufzeit 3 Monate: Kündigung 2 Wochen vor Laufzeitende; Laufzeit 6 Monate: Kündigung 1 Monat vor Laufzeitende; Laufzeit 12 Monate: Kündigung 3 Monate vor Laufzeitende; Laufzeit 24 Monate: Kündigung 3 Monate vor Laufzeitende. |
8.4. |
Ein wichtiger Grund für eine Kündigung durch Urban Artists liegt unter anderem vor, wenn der Kunde mit den geschuldeten Zahlungen mehr als zwei Wochen im Verzugist oder der Kunde sonstige Vertragsverstöße trotz Abmahnung durch Urban Artists fortsetzt. |
8.5. |
Wichtig für Eventkunden: Absagen von Workshop- bzw. Raumbuchungen:
Für den Fall, dass nach einer schriftlichen Annahme unseres Angebotes eine Workshop- bzw. Raumbuchung abgesagt wird, gilt folgende Regelung:
Eine Stornierung einer Raumbuchung ist kostenfrei nur bis spätestens 60 Tage vor Beginn der Veranstaltung möglich. Wir behalten uns allerdings vor, eine administrative Gebühr in Höhe von 500 Euro zzgl. 19% MwSt. pro Stornierung in Rechnung zu stellen. Bei einer Stornierung zwischen 40 und 30 Tagen vor Beginn der Veranstaltung, berechnen wir Stornierungskosten in Höhe von 75% (unabhängig von den entstandenen Kosten für Produktion von z.B. Taschen und anderen personalisierten Untergründen welche zu 100% per Vorkasse gezahlt werden müssen) des Buchungsbetrages. Eine Stornierung innerhalb 30 Tagen vor Beginn der Veranstaltung ist nicht mehr möglich. Es werden Stornierungskosten in Höhe des gesamten Buchungsbetrages fällig.
Alle Stornierungen müssen schriftlich erfolgen.
Locationumbuchungen aufgrund von höherer Gewalt und/ oder aufgrund von Ereignissen, die uns die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, z. B. Betriebsstörungen, Streik, Materialbeschaffungsschwierigkeiten, behördliche Anordnungen etc. berechtigen URBAN ARTISTS, die Lieferung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
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9. Gewährleistung und Haftung
9.1. |
Die Gewährleistung beträgt 24 Monate ab dem Zeitpunkt des Gefahrenübergangs. |
9.2. |
Werden Betriebsanweisungen nicht befolgt oder Änderungen an den Produkten vorgenommen, entfällt jede Gewährleistung. |
9.3. |
Der Kunde hat uns Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Übergabe schriftlich mitzuteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. |
9.4. |
Der Kunde kann grundsätzlich zunächst nur Nachbesserungen verlangen. Erst wenn 2 Nachbesserungen fehlgeschlagen sind, können weitergehende Gewährleistungsrechte geltend gemacht werden. |
9.5. |
Ersatzansprüche für Schäden jeglicher Art, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich Schäden in Folge der Verwendung von Software an Daten, Software oder Hardware des Benutzers sind ausgeschlossen, es sei denn der Schaden ist vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. Dies gilt nicht, falls der Schaden aufgrund der Verletzung einer Kardinalpflicht durch Urban Artists entstanden ist. |
9.6. |
Wir sind zur Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung nurdann verpflichtet, wenn der Kunde seinerseits seine Vertragsverpflichtungen vollständig erfüllt hat. |
9.7. |
Sämtliche Ansprüche, die sich gegen uns richten, sind ohne schriftliche Zustimmung nicht abtretbar und können ausschließlich vom Kunden selbstgeltend gemacht werden.
Urban Artist ist stets bemüht nach bestem Ermessen auf Einflüsse von Naturgewalten zu reagieren und Veranstaltungen/Workshops/Events etc. entsprechend zu planen. Im Falle eines Veranstaltungsabbruchs durch Sturm, Regen etc. verpflichtet sich der Kunde alternative Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen. Begonnene Veranstaltungen/Workshops/Events etc. gelten in jedem Fall als durchgeführt und sind zu 100% zahlungspflichtig. Für Personenschäden durch unsachgemäßen Gebrauch unserer Materialien, Verunreinigungen von z.B. Kleidung, Fußböden, Tischen, Stühlen und allgemein Locations durch Farbe sind ausschließlich vom Kunden zu tragen.
Ersatzansprüche für Schäden jeglicher Art, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich Schäden in Folge von Unwetter, Regen und anderen Naturgewalten sind ausgeschlossen, es sei denn der Schaden ist vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
Entsorgung von Müll wie z.B. Mülltüten oder Schutzkleidung nach der Veranstaltung wird grundsätzlich nicht von URBAN ARTISTS übernommen sondern vom Auftraggeber. In Sonderfällen kann dies, gegen eine separate Zahlung für Müllentsorgung, durch URBAN ARTISTS übernommen werden.
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10. Eigentumsvorbehalt
10.1. |
Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung aller uns zustehenden und noch entstehenden Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrunde, vor. |
10.2. |
Verarbeitung oder Umbildungen erfolgen stets für uns, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Erlischt unser (Mit-)Eigentumsrecht durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-)Eigentum des Kunden an der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig (Rechnungswert) auf uns übergeht. Der Kunde verwahrt unser (Mit-)Eigentum unentgeltlich. Ware, an der uns (Mit-)Eigentum zusteht, ist im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet. |
10.3. |
Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrunde bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an unsab. Wir ermächtigen den Kunden in stets widerruflicher Weise, die an uns abgetretenen Forderungen für seine Rechnungen in eigenem Namen einzuziehen. Auf unsere Aufforderung hin hat der Kunde die Abtretung offen zu legen und die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu erteilen und vorzulegen. |
10.4. |
Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere bei Pfändung, hat der Kunde auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen. Anfallende Kosten trägt der Kunde. |
10.5. |
Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesonderebei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden zurückzunehmen oder gegebenenfallsAbtretung des Herausgabeanspruchs des Kunden gegen Dritte zu verlangen. Die Zurücknahme oder Pfändung der Vorbehaltsware durch uns gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag, soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet. |
11. Zahlung
11.1. |
Soweit nicht anders vereinbart ist, sind unsere Rechnungen ohne Abzug sofort zur Zahlung fällig. |
11.2. |
Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Kunden Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schuld anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind die Zahlungen auf die Kosten, sodann auf die Zinsen und zuletzt die Hauptforderung anzurechnen. |
11.3. |
Gerät der Kunde in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in banküblicher Höhe, mindestens jedoch in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, zu berechnen. |
11.4. |
Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht vertragsgemäß nach oder stellt er seine Zahlungen ein, oder werden uns andere Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. |
11.5. |
Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn wir ausdrücklich zustimmen oder wenn Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt sind. |
11.6. |
Soweit nicht anders geregelt, erfolgt die Zahlung von Produkten durch den Kunden vor deren Lieferung im Voraus. Bei Dienstleistungen ist Urban Artists zur Einforderung der Zahlungen der Gesamtprojektsumme wie folgt berechtigt:
30% bei Vertragsschluss;
50% nach Erfolg der vertraglich zugesicherten Leistungen;
20% bei Abnahme. |
11.7. |
Urban Artists ist berechtigt, ihre Leistungen bei Zahlungsverzug des Kunden einzustellen, bis dieser seiner Zahlungsschuld nachgekommen ist. |
11.8. |
Urban Artists setzt das internetbasierte System FIRSTGATE click&buy® der FIRSTGATE Internet AG (folgend FIRSTGATE) zur einfachen und sicheren Tarifierung und Abrechnung einzelner Angebote im Internet ein. Ein Vertrag über entgeltpflichtige Leistungen, denen das System FIRSTGATE click&buy® zu Grunde liegt, kommt ausschließlich zwischen Urban Artists und dem Kunden zu Stande. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Werthaltigkeit, Aktualität und Qualität ihrer Angebote haftet Urban Artists selbst. Zur Ermittlung und zur Abrechnung der durch den Kunden in Anspruch genommenen Leistungen erfolgt die Speicherung und Weiterverarbeitung der Kundendaten durch FIRSTGATE. Sofern FIRSTGATE die Entgelte zur Nutzung der bereit gestellten Leistungen nicht oder nur teilweise vom Kunden einziehen kann oder dies auf Beanstandung des Kunden hin unterlässt, werden die Nutzungsdaten von FIRSTGATE an Urban Artists weitergegeben und es kann eine Sperrung des Kunden erfolgen. Gleiches gilt auch, wenn z.B. eine Kreditkartengesellschaft eine Transaktion des Kunden zu Lasten von Urban Artists rückabwickelt. |
12. Schutz- und Urheberrechte
12.1. |
Das Eigentum und das Urheberrecht an der von uns gelieferten Software, dem gedruckten Begleitmaterial und sämtlichen Kopien der Software liegen beim Software-Hersteller. Die Software wird durch das Urheberrecht und Bestimmungen internationaler Verträge geschützt. Der Kunde hat die Software daher wie jedes andere urheberrechtlich geschützte Material zu behandeln mit der Ausnahme, dass er entweder (a) eine einzige Kopie der Software ausschließlich zu Sicherungs- oder Archivierungszwecken macht oder (b) die Software auf einem einzigen Computer installieren darf, sofern das Original ausschließlich zu Sicherungs- und Archivierungszwecken aufbewahrt wird. Er ist nur aufgrund einer schriftlichen Genehmigung des Softwareherstellers berechtigt, die evtl. der Software beiliegenden gedruckten Materialien zu kopieren. |
12.2. |
Der Kunde ist verpflichtet, uns unverzüglich und schriftlich zu unterrichten, falls er auf die Verletzung von gewerblichen Schutz- und Urheberrechten durch ein von uns geliefertes Produkt hingewiesen wird. Wir sind alleine berechtigt und verpflichtet, den Kunden gegen Ansprüche des Inhabers derartiger Rechte zu verteidigen und diese Ansprüche auf eigene Kosten zu regeln, soweit diese auf die unmittelbare Verletzung durch ein von uns geliefertes Produkt zurückzuführen ist. Wir sind grundsätzlich bemüht, dem Kunden das Recht zur Benutzung des Produktes zu verschaffen. Falls dies zu wirtschaftlich angemessenen Bedingungen nicht möglich ist, werden wir nach eigener Wahl das Produkt so abändern, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird, oder das Produkt zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Entschädigung für die gezogenen Nutzungen erstatten. |
12.3. |
Hat der Kunde das gelieferte Produkt verändert oder in ein System integriert, oder haben wir aufgrund von Anweisungen des Kunden das Produkt so gestaltet, dass hieraus Verletzungen von Schutzrechten resultieren, ist der Kunde verpflichtet, uns gegenüber Ansprüchen des Inhabers des verletzten Rechtes zu verteidigen bzw. freizustellen. |
12.4. |
Der Kunde ist nicht berechtigt, Software zurückzuentwickeln (Reverse Engineering), zu dekompilieren oder zu disassemblieren. |
12.5. |
Er ist weiter nicht berechtigt, die Software zu vermieten oder zu verleasen. |
12.6. |
Der Kunde ist berechtigt, alle Rechte aus diesem Lizenzvertrag dauerhaft zu übertragen, vorausgesetzt, er behält keine Kopien zurück und überträgt die vollständige Software (einschließlich aller Komponenten, der Medien, des gedruckten Materials und des Lizenzvertrags). Sofern die Software ein Update ist, muss jede Übertragung auch alle vorhergehenden Versionen der Software umfassen. |
13. Export
13.1. |
Der Export unserer Software in Nicht-EU-Länder bedarf unserer schriftlichen Zustimmung, unabhängig davon, dass der Kunde selbst verpflichtet ist, die gesetzlichen Ein- und Ausfuhrbestimmungen zu beachten. |
14. Erfüllungsort und Gerichtsstand
14.1. |
Erfüllungsort ist Berlin. |
14.2. |
Im Verkehr mit Kunden im Sinne des § 24 AGBG ist Berlin als Gerichtsstand vereinbart, soweit die §§ 38, 40 ZPO nicht entgegenstehen. |
14.3. |
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts wird ausdrücklich ausgeschlossen. |
15. Datenschutzbestimmungen
15.1. |
Der Kunde erklärt hiermit seine ausdrückliche Zustimmung, dass wir die im Rahmen der Geschäftsbeziehung vom Kunden über diesen erhaltenen Daten in unseren Datenverarbeitungsanlagen auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung speichern und unter Beachtung bestehender Datenschutzbestimmungen verwenden. |
15.2. |
Der Kunde erklärt hiermit seine ausdrückliche Zustimmung, dass wir den Kunden in unserer Werbung oder gegenüber Dritten als Referenzadresse benennen können. |
16. Schlussbestimmungen
16.1. |
Sollten einzelne Bestimmungen nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, sind sie so auszulegen bzw. zu ergänzen, dass der beabsichtigte wirtschaftliche Zweck in rechtlich zulässiger Weise möglichst genau erreicht wird; die übrigen Bestimmungen bleiben davon unberührt. Sinngemäßgilt dies auch für ergänzungsbedürftige Lücken. |
Aktueller Stand Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Urban Artists vom 15.03.2019